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Usbekistan führt zum 15. Juli 2018 das elektronische Visum sowie visa-freie Transitregelungen ein

E-Viza
Ein Dekret des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 4. Juli 2018 führt neue Regelungen zur weiteren Optimierung der Einreise von Ausländern in die Republik Usbekistan ein.
Am 15. Juli 2018 beginnt Usbekistan mit der Ausstellung eines elektronischen Visums für Bürger von 51 Ländern, darunter auch Deutschland.


Ein elektronisches Visum wird für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen auf dem Territorium Usbekistans ausgestellt. Die Einreise mit einem e-Visum ist einmalig möglich. Das ausgestellte elektronische Visum ist 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

Die Frist für die Prüfung von Anträgen auf Registrierung und Ausstellung eines elektronischen Visums beträgt zwei Arbeitstage, ausgenommen des Tages der Antragstellung. Daher muss der Antrag auf Bearbeitung eines elektronischen Visums mindestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Reisedatum nach Usbekistan gestellt werden.

Das ausgestellte elektronische Visum wird an die E-Mail-Adresse des ausländischen Staatsbürgers gesendet, die bei der Beantragung auf dem offiziellen Webportal "e-visa.gov.uz" angegeben wurde. Das Portal wird auf usbekisch, englisch, russisch und anderen Sprachen betrieben. Es liefert Informationen über den Status des Antrags und das ausgestellte elektronische Visum auf Grundlage einer eindeutigen Identifikationsnummer, die dem Antrag zugeordnet ist. Die Konsulargebühr für die Bearbeitung und Ausstellung eines E-Visums beträgt 20 USD.

Ausländische Staatsangehörige unter 16 Jahren, die im Besitz eines internationalen Reisepasses oder eines biometrischen Reisedokuments sind und von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden, können während der Gültigkeitsdauer des Einreisevisums der Begleitperson, jedoch nicht länger als 90 Tage ab dem Datum der Einreise, nach Usbekistan einreisen und sich in Usbekistan aufhalten.

Sollten ausländische Staatsbürger während ihres Aufenthalts in Usbekistan das 16. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Ausreisevisum von den Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörden im Rahmen des festgelegten Verfahrens ausgestellt. Das Verfahren für die Registrierung eines Gruppenvisums ähnelt dem Verfahren für ein Einzelvisum.

Bei der Beantragung eines elektronischen Visums kann die Autorisierung des Antragstellers über eine E-Mail-Adresse oder anderweitig (z.B. Mobilfunknummer, Konto in sozialen Netzwerken) erfolgen.

Ab dem 15. Juli 2018 gilt das fünftägige visafreie Transitverfahren für die Bürger von 101 Ländern, einschließlich Deutschlands, auf den usbekischen Flughäfen, sofern sie im Besitz eines Flugtickets in ein Drittland sind und das Luftfahrtunternehmen den Grenzbehörden Usbekistans Informationen über die Passagiere zur Verfügung stellt.

LINK/Antrag e-VISA >>  Information << gut zu wissen VIDEO (YOUTUBE)

Quelle: traveltradejournal.com; Übersetzung J. Rösler; Titelbild: Botschaft der Republik Usbekistan, Berlin

Länder, die für die visumfreie Transiteinreise nach Usbekistan in Frage kommen:
• Äquatorialguinea, Albanien, Algerien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien
• Bahamas, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien
• Chile, China, einschließlich Hong Kong, Costa Rica
• Dänemark, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik
• Ecuador, Estland
• Fidschi, Finnland, Frankreich
• Gabun, Grenada, Griechenland, Guatemala, Guyana
• Honduras
• Indien, Irland, Island, Italien
• Jamaika
• Kanada, Katar, Kolumbien, Kroatien, Kuwait
• Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
• Malediven, Malta, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Mongolei, Montenegro
• Nauru, Neuseeland, Niederlande, Norwegen
• Österreich, Oman
• Palau, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Portugal
• Rumänien
• San Marino, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Suriname
• Thailand, Trinidad und Tobago, Tschechien, Tunis, Turkmenistan
• Ungarn, Uruguay, USA
• Vatikan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vietnam
• Zypern

Website e-VISA: https://e-visa.gov.uz/main

Beschluss des Präsidenten vom 4. Juli 2018

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