Beiträge

Herzlich Willkommen auf unserer Website!

Ausbildung für usbekische Bürger/in in Deutschland

Visum VISUM - Ausbildung in Deutschland
Jedes Jahr kommen viele tausend junge Leute nach Deutschland, für ein Studium, Au-Pair, FSJ / BFD, Ausbildung, um an einem Deutschkurs usw. teilzunehmen. Heute wird ein Usbeke euch seine Erfahrungen mitteilen.

Hallo zusammen! Ich heiße Mirzokhid Bobokulov, komme aus Usbekistan. Seit zwei Jahren lebe ich in Stuttgart. Bevor ich nach Deutschland kam, habe ich ein Studium in meiner Stadt, in Samarkand für Fremdsprachen, absolviert. Nach meinem Studium habe ich mich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Deutschland beworben und wurde angenommen. Letztes Jahr habe ich mein Freiwilliges Soziales Jahr abgeschlossen und anschließend eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger begonnen. Heute möchte ich über meine Ausbildung erzählen.

Was ist eigentlich eine „Ausbildung“ und wie lange dauert sie?

In Wikipedia ist die Ausbildung wie folgt definiert: „Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Wissen durch eine dazu befugte Einrichtung, beispielsweise eine staatliche Schule, eine Hochschule oder ein privates Unternehmen. Im Regelfall steht am Ende einer institutionellen Ausbildung eine Abschlussprüfung des Absolventen, der nach erfolgreicher Teilnahme ein Dokument erhält, das den positiven Abschluss der Ausbildung bescheinigt und seine erworbene Befähigung nachweist, beispielsweise ein Zertifikat in Web-Programmierung, eine Promotion in der Philosophie oder einen Meister im Dachdeckerhandwerk. Ausbildung unterscheidet sich vom Begriff Bildung durch ihre Vollendung und Zweckbestimmtheit."

Ich möchte mit meinen eigenen Worten beschreiben, was ich bis jetzt erlebt und verstanden habe. Normalerweise kann man eine Ausbildung im Anschluss an einen Schlussabschluss beginnen. Ein Abschlusszeugnis der Schule ist die Hauptvoraussetzung, die für eine Ausbildung benötigt wird.

Es gibt zwei Arten von Ausbildungen
a) Eine übliche schulische Ausbildung und eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA). Bei PiA ist die Praxiszeit der herkömmlichen Ausbildung einschließlich des Berufspraktikums gleichmäßig in drei Ausbildungsjahre integriert, was den Namen praxisintegriert erklärt. Berufliche Tätigkeit und Theorie sind von Anfang bis Ende der Ausbildung eng miteinander verzahnt. Während der Ausbildung arbeitet man – in der Regel an zwei Tagen in der Woche – in einer Praxisstelle. Die Theorie vermittelt die „Fachschule“. Die Unterrichtszeit ist auf drei Jahre aufgeteilt, Lehrplaninhalte und Stundenplan entsprechen der herkömmlichen Fachschulausbildung. PiA setzt voraus, dass sowohl ein Schul- als auch ein Praxisplatz vorliegen.

b) Was ist der Unterschied zur schulischen Ausbildung?. Die schulische Ausbildung findet im Gegensatz zur dualen Ausbildung ausschließlich an der Berufsfachschule statt und wird deshalb auch vollschulische Ausbildung genannt. Denn einige Berufe im sozialen, pflegerischen, kaufmännischen oder technischen Bereich werden ausschließlich an Fachschulen erlernt.

Es gibt natürlich bei beiden Ausbildungsarten Vor- und Nachteilen. Für die praxisintegrierte Ausbildung ist als erster Vorteil zu nennen, dass man während der Schule gleichzeitig in Praxisstelle arbeitet und dafür von der Ausbildungsstelle Geld bekommt. Der Betrag ist bei jeder Ausbildungsart unterschiedlich. Man verdient ungefähr zwischen 600 und 1000 Euro pro Monat. Das hängt jedoch stark davon ab, bei welcher Branche man sich bewirbt. Außerdem hat man eine Chance die schulische oder theoretische Kenntnissen in der Praxis anzuwenden. Als Nachteil könnte man sagen, dass die Ausbildung anstatt zwei Jahre Schule, drei Jahre dauert. Und es passiert auch manchmal, dass man in der Schule erschöpft ist, denn in der Praxis arbeitet man voll im Unternehmen mit, manchmal ist das sehr hart und einen Tag später geht man „müde“ zur Schule.

Als Vorteil der schulischen Ausbildung kann man sagen, dass man in die Schule nur zwei Jahre besucht und damit ein Jahr gewinnt. Außerdem kann man sich besser auf Lerninhalte konzentrieren, wird nicht von der täglichen Arbeit abgelenkt. Aus meiner Sicht kann man sich auf die Schule besser konzentrieren. Aber als Nachteil finde ich persönlich diese Ausbildungsart sehr eintönig und manchmal praxisfremd. Man hat weniger Abwechslung und auch nicht so viele Möglichkeiten erlerntes in der Praxis anzuwenden, was man in der Theorie gelernt hat. Außerdem verdient man auch kein Geld während der Ausbildung, muss von Anfang an alles selbst finanzieren.
Kurz und knapp gesagt, es hängt individuell vom Bewerber und finanziellen Möglichkeiten ab, welche Art der Ausbildung er auswählt. 

Wie sehen die Chance für internationale Bewerber und Bewerberinnen aus oder anders gesagt, „aus Drittstaaten“, besonders aus Usbekistan? Dürfen junge usbekische Leute auch hier in Deutschland eine Ausbildung machen? Wenn ja, wie funktioniert das?

Ich möchte diese Fragen mit „ja“ beantworten. Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt, darf man in Deutschland eine Ausbildung anfangen. Aber welche Voraussetzungen gibt es?
Natürlich sind Voraussetzungen unterschiedlich vom spezifischen Ausbildungsplatz. Allgemein gelten folgende wichtige Voraussetzungen und Unterlagen:

1. Schulzeugnisse mit beglaubigter Übersetzungen auf Deutsch (min. 11 Jahre Schule). Die Schulzeugnisse muss man in Deutschland anerkennen lassen. Die Anerkennungsstellen findet man i.d.R. an dem Ort, an dem man sich bewirbt.

Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren?
Informationen über die Anerkennung von Schulabschlüssen gibt es auf dem Infoportal für ausländische Bildungsabschlüsse „anabin“. Dort können Qualifikationen besser verglichen werden. Zudem erleichtern diese auch die Arbeit für die Unternehmen, um Qualifikationen besser einschätzen zu können und um eine Bewerberauswahl zu treffen.
2. Genügend Deutschkenntnisse (min. B1). Manchmal wird C1 Stufe benötigt*
solche Zertifikate kann man nur in bestimmen Orten/Stellen nehmen/machen, die in Deutschland anerkannt sind. z.B: Goethe Zertifikat, TestDaF, OnDaF...
3. Polizeiliches Führungszeugnis*
4. Passkopie, Gültigkeit mindestens während der Ausbildungszeit xx Jahre
5. Geburtsurkunde*
6. Motivationsschreiben. in Deutsch (Muster, siehe Anhang) 
7. Tabellarischer Lebenslauf, in Deutsch (Muster, siehe Anhang)
* Ausstellungsbehörde in Usbekistan, notarielle bzw. beglaubigte Bestätigung/ Übersetzung in Deutsch

Normalerweise lädt man den/die Bewerber/in zu einem Vorstellungsgespräch, nachdem die Unterlagen erfolgreich geprüft werden. Meist wird man nach persönlichen Motiven gefragt, warum man sich überhaupt für den angegebenen Ausbildungsplatz bewerben will. Deswegen würde ich persönlich vorschlagen, dass man sich auf das Bewerbungsgespräch, Ausbildungsziel, Informationen über das Unternehmen sehr gut vorbereitet. Dies gilt nicht nur für sprachliche sondern auch fachliche Kenntnisse. Ich möchte besonders betonen, dass man sich rechtzeitig bewirbt. Für manche Ausbildungsstellen muss man sich schon ein Jahr zuvor bewerben. Eigentlich je früher, desto besser!.

Wenn die Bewerbungsprozesse erfolgreich abgeschlossen sind, bekommt man einen Ausbildungsplatz. Danach werden Verträge vom Arbeitgeber und von der Schule an den Bewerber geschickt. Mit diesen Verträgen muss man anschließend zur deutschen Botschaft gehen und die Unterlagen persönlich abgeben, um ein Visum zu beantragen. Deswegen ist es hier sehr wichtig, dass man rechtzeitig mit der deutschen Botschaft in Taschkent einen Termin vereinbart (den Link finden Sie dafür unten). Welche Unterlagen der deutschen Botschaft in Taschkent abgegeben werden müssen, findet ihr in diesem Link: Taschkent.Diplo | VISA Einreise Deutschland

Mit großer Wahrscheinlichkeit werden Personen in der deutschen Botschaft befragt, ob sie in Deutschland bereits eine Unterkunft haben oder nicht. Deswegen ist es wichtig sich vorher darum zu kümmern, dass man einen Ausbildungsplatz findet, der auch eine Unterkunft anbietet. Außerdem muss man auch beweisen, ob man eine Ausbildungsvergütung, mtl. Geld bekommt, das vom Ausbildungsbetrieb bezahlt wird. Ein Recht darauf nach Deutschland zu kommen gibt es nicht. Wenn das Gehalt vom Arbeitgeber nicht ausreichen sollte, muss man ein Konto für eine finanzielle Sicherheit vorweisen, auf dem für den Zeitraum des Aufenthalts genügend Geld zur Verfügung steht. Normalerweise wird das Geld auf einem Sperrkonto hinterlegt. Das Sperrkonto ist ein spezielles Konto, auf dem ein Geldbetrag von mindestens 10,236 Euro** überwiesen werden muss, um die Finanzierung des Studiums/Ausbildung für ein Jahr nachzuweisen. Dieser Betrag ist bis zur Ankunft in Deutschland gesperrt. Es besteht jedoch kein Grund für eine Angst. Die Rücklagen können für den Unterhalt benutzt werden, für alles was während der Ausbildung, für den Unterhalt benötigt wird. Vom Sperrkonto können dann monatlich nur 853 Euro** abgehoben werden, es sei denn, es wurde vorher ein höherer Betrag überwiesen.
**Stand 9/2020
Schengenvisainfo: Finanzierungsnachweis für ausländische Studenten in Deutschland – Voraussetzung für ein Studentenvisum

Wie finde ich eine Ausbildung in Deutschland?
Das deutsche Ausbildungssystem bietet über 300 duale Ausbildungsberufe, die einen Start in die Berufswelt ermöglichen. Eine Berufsausbildung kann man in den unterschiedlichsten Branchen machen: Im sozialen, kaufmännischen, medizinisch, gewerblich-technischen, handwerklichen oder in einem anderen Bereich.
In meinem YouTube Kanal (Mirzo TV) habe ich auch über Ausbildungsmöglichkeiten in Deutschland in meiner Muttersprache auf Usbekisch erklärt. Auf dem Kanal gibt es zusätzlich wertvolle Tips und weitere umfangreiche Informationen.

Zu meinem YouTube Kanal finden Sie den Link hier:

Es kann sein, dass einige Informationen noch ausführlicher beschrieben werden müssen, als ich es hier berichtet habe. Deswegen empfehle ich sich mit dem Thema ausführlich zu beschäftigen, wenn Sie wirklich eine Ausbildung in Deutschland machen möchten. Alles ist am Anfang sehr schwer. Meine Erfahrung: ES GIBT IMMER FÜR ALLES EINE LÖSUNG! Und auch gute deutsch/usbekische Freunde mit viel Verständnis.

Ich wünsche euch viel Erfolg!

Beitrag/ Fotos: Mirzokhid Bobokulov

Empfohlene LINKS:
GIS Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
FSJ Freiwilliges Soziales Jahr 
GOETHE INSTITUT Deutsch Zertifikate | USBEKISTAN

Mithilfe dieser Webseiten können Interessierte einen Traumausbildungsplatz finden:
AZUBIYO Stellenmarkt | Ausbildungsplätze | Duale Studienplätze | Berufswahltest | Berufe


GESELLSCHAFT
Lebenshaltungskosten | Übersicht | WIKIPEDIA
Statistiken Lebenshaltungskosten Deutschland
NUMBEO - soviel kostet das Leben in Deutschland

Mirzokhid Bobokulov; YOUTUBE Mirzo TV Kanal

Sprache für Übersetzung auswählen...

Weiterlesen
  4904 Aufrufe

Schengen-Staaten bestätigen: Neuer Visakodex wird ab Februar 2020 eingeführt – Visagebühren steigen auf 80 Euro

schengen-visa VISAKODEX ab 2.Februar 2020
Für alle Antragsteller von Schengen-Visa, die ab Februar 2020 einen Antrag einreichen, gilt der neue Schengen-Visakodex, der unter anderem eine Erhöhung der Visagebühren um 33,3% vorsieht.
Der aktualisierte Visakodex wurde vom EU-Rat im Juni 2019 verabschiedet und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, die am Schengener Übereinkommen teilnehmen.

Der neue Kodex sieht auch die Verlängerung des verfügbaren Antragszeitraums von drei auf sechs Monate vor Reiseantritt vor und ein harmonisiertes Konzept für die Erteilung von Mehrfachvisa für reguläre Reisende mit einer positiven Visumhistorie für einen Zeitraum, der sich schrittweise von 1 auf 5 Jahre erhöht.

In einem E-Mail-Austausch bestätigten Beamte mehrerer EU-Länder, die den Schengen-Besitzstand umsetzen, gegenüber Schengen Visa Info, dass der reformierte Visakodex alle Schengen-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, im selben Zeitraum mit seiner Umsetzung zu beginnen.

"Seit der Verordnung (EU) 2019/1155 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 zur Festlegung eines Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) ist in allen seinen Teilen verbindlich und ist in allen EU-Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den Verträgen, allen Schengen-Ländern, direkt anwendbar, einschließlich Litauens, angewandt ab dem 2. Februar 2020," erklärt ein Beamter der litauischen Abteilung für Informationsüberwachung und Medien, für SchengenVisaInfo.com.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes bestätigte ebenfalls, dass die deutsche Mission den reformierten Schengen-Visakodex ab dem 2. Februar 2020 anwenden wird, sowie Beamte der Visaabteilung des Außenministeriums Finnlands, des Presseamtes für auswärtige Angelegenheiten von Belgien, und das Außenministerium von Dänemark.

"Artikel 3 der EU-Verordnung 2019/1155 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 bestimmt: Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 2. Februar 2020," so ein Spezialist der Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Estland, der für SchengenVisaInfo.com hervorgehoben wurde.

Dies bedeutet, dass ab Montag, dem 2. Februar 2020, Schengen-Visumantragsteller eine Gebühr in Höhe von 80 € anstatt wie bisher 60 € pro Antrag zahlen müssen.

Gleichzeitig können Antragsteller einen Antrag 6 Monate vor ihrer geplanten Reise in den Schengen-Raum einreichen, anders als jetzt, wo dieser Zeitraum drei Monate vorher liegt. Die Frist für die Einreichung eines Antrags beträgt jedoch zwei Wochen.

Der neue Visakodex verpflichtet die Schengen-Mitgliedsländer, die Einreise in ein anderes Schengen-Mitgliedsland oder ein Visa-Bearbeitungszentrum in jenen Ländern, in denen sie nicht vertreten sind, auszulagern, so dass Visumantragsteller nicht mehr in ein anderes Land reisen müssen, um einen Antrag für ein spezifisches Land zu stellen.

Mit dem neuen Kodex wird auch ein Mechanismus eingeführt, mit dem alle drei Jahre geprüft wird, ob sich die Visagebühren ändern sollen oder gleich bleiben. Ein weiterer Mechanismus wird ebenfalls eingeführt, der die Visabearbeitung als Steuermodus nutzt, um die Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Rückübernahme zu verbessern.

Quelle/Foto: Schengenvisa.com

Empfohlene LINKS:
WIKIPEDIA - Schengener Abkommen
SCHENGENVISA.com
Auswärtiges Amt

Weiterlesen
  2311 Aufrufe

Blogskalender

Wait a minute, while we are rendering the calendar

Archive

Dezember
November
Oktober
September
August
Juli
Juni
Mai
April
März
Januar
Oktober
September
August
Juli
Juni
Mai
April
März
Februar
Januar
Dezember
November
Oktober
September
August
Juli
Juni
Mai
April
März
Februar
Januar
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.